ADOBE

Software-Lizenzvertrag

BENUTZERHINWEIS: BITTE LESEN SIE DIESEN VERTRAG SORGFÄLTIG DURCH. WENN SIE DIE SOFTWARE IN TEILEN ODER VOLLSTÄNDIG KOPIEREN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN, AKZEPTIEREN SIE ALLE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS, EINSCHLIESSLICH UND IM BESONDEREN DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN: ÜBERTRAGBARKEIT GEMÄSS ZIFFER 4; GEWÄHRLEISTUNG GEMÄSS ZIFFERN 6 UND 7; HAFTUNG GEMÄSS ZIFFER 8, INTERNETZUGANG UND DATENSCHUTZ GEMÄSS ZIFFER 14 UND BESONDERE BESTIMMUNGEN UND AUSNAHMEN GEMÄSS ZIFFER 16. SIE BESTÄTIGEN, DASS DIESER VERTRAG EBENSO BEHANDELT WIRD WIE JEDER ANDERE SCHRIFTLICHE, AUSGEHANDELTE UND VON IHNEN UNTERZEICHNETE VERTRAG. DIESER VERTRAG IST IHNEN UND JEDER JURISTISCHEN PERSON, DIE SOFTWARE ERHALTEN HAT UND FÜR DIE SIE GENUTZT WIRD, GEGENÜBER EINKLAGBAR: Z. B., SOFERN ZUTREFFEND, IHREM ARBEITGEBER GEGENÜBER. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES NICHT ZUSTIMMEN, VERWENDEN SIE BITTE DIE SOFTWARE NICHT. DIE BESTIMMUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DIE RÜCKGABE DER SOFTWARE GEGEN RÜCKVERGÜTUNG ENTNEHMEN SIE BITTE UNSERER WEBSITE http://www.adobe.com/go/support_de.

MÖGLICHERWEISE BESTEHT ZWISCHEN IHNEN UND ADOBE DIREKT EIN WEITERER SCHRIFTLICHER VERTRAG (Z. B. EIN MEHRFACHLIZENZVERTRAG - „VOLUME LICENCE AGREEMENT“), DER DIESEN VERTRAG GANZ ODER TEILWEISE ERGÄNZT ODER ERSETZT.

ALLE RECHTE AM GEISTIGEN EIGENTUM DER SOFTWARE STEHEN ADOBE UND SEINEN LIEFERANTEN ZU. DIE SOFTWARE WIRD LIZENZIERT, NICHT VERKAUFT. ADOBE ERLAUBT IHNEN NUR IM RAHMEN DIESER VERTRAGSBESTIMMUNGEN, DIE SOFTWARE ZU KOPIEREN, HERUNTERZULADEN, ZU INSTALLIEREN, ZU VERWENDEN ODER AUF SONSTIGE WEISE VON DER FUNKTIONALITÄT ODER DEM GEISTIGEN EIGENTUM DER SOFTWARE ZU PROFITIEREN. PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN VON ADOBE UND DRITTEN, DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTEN SIND ODER AUF DIE DURCH DIE SOFTWARE ZUGEGRIFFEN WIRD, KÖNNEN ANDEREN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UNTERLIEGEN. INFORMATIONEN HIERZU FINDEN SIE TYPISCHERWEISE IN FORM EINES SEPARATEN LIZENZVERTRAGS, VON NUTZUNGSBEDINGUNGEN ODER IN DER ENTSPRECHENDEN PRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN BEIGEFÜGTEN „BITTE LESEN“-DATEI ODER UNTER http://www.adobe.com/go/thirdparty_de.

DIE SOFTWARE KANN IHREN COMPUTER DAZU VERANLASSEN, AUTOMATISCH EINE VERBINDUNG ZUM INTERNET HERZUSTELLEN. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FINDEN SIE IN ZIFFER 14 UND 16.

DIE SOFTWARE ENTHÄLT MÖGLICHERWEISE PRODUKTAKTIVIERUNGS- UND ANDERE TECHNOLOGIEN ZUM SCHUTZ VOR UNBEFUGTER NUTZUNG UND VERVIELFÄLTIGUNG. DIESE TECHNOLOGIE KANN IHREN COMPUTER DAZU VERANLASSEN, AUTOMATISCH EINE VERBINDUNG ZUM INTERNET HERZUSTELLEN, WIE IN ZIFFER 14 BESCHRIEBEN. NACH HERSTELLUNG DER VERBINDUNG KANN DIE SOFTWARE DIE SERIENNUMMER AN ADOBE SENDEN UND AUF DIESE WEISE EINE NICHT GESTATTETE VERWENDUNG DER SOFTWARE VERHINDERN. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN ZUR PRODUKTAKTIVIERUNG FINDEN SIE UNTER http://www.adobe.com/go/activation_de.

1. Definitionen.

„Adobe“ steht für Adobe Systems Incorporated, eine Delaware-Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in 345 Park Avenue, San Jose, California 95110, USA, wenn dieser Vertrag von Ihnen in den Vereinigten Staaten, Kanada oder Mexiko abgeschlossen wird. In anderen Fällen steht „Adobe“ für Adobe Systems Software Ireland Limited, 4-6 Riverwalk, Citywest Business Campus, Saggart, Dublin 24, Republik Irland.

„Adobe Runtime(s)“ bedeutet Adobe AIR, Adobe Flash Player, Shockwave Player, Adobe Media Player oder Authorware Player.

„Computer“ steht für einen virtuellen oder physischen Rechner, der Informationen in digitaler oder ähnlicher Form aufnehmen und in ein spezielles Resultat entsprechend einer Befehlsfolge umformen kann.

„Internes Netzwerk“ steht für eine private, geschützte Netzwerkquelle, die nur Arbeitnehmern und einzelnen Vertragspartnern (das heißt zeitweilig beschäftigten Arbeitnehmern) einer genau bezeichneten Gesellschaft oder einer anderen Geschäftseinheit zugänglich ist. Internes Netzwerk umfasst nicht das Internet oder etwaige andere gemeinschaftliche Netzwerke, die öffentlich zugänglich sind, wie z. B. Mitgliedschaften oder auf Abonnement beruhende Gruppen, Vereinigungen oder ähnliche Organisationen.

„Ausgabedatei“ bezeichnet eine von Ihnen mit der Software erstellte Ausgabedatei.

„Zulässige Anzahl“ bedeutet eine (1), sofern dies nicht anderweitig in einer gültigen, von Adobe gewährten Lizenz (z. B. Mehrfachlizenz - „Volume License“) festgelegt ist.

„Software“ umfasst (a) die gesamten Informationen, mit denen dieser Vertrag geliefert wird. Dazu gehören insbesondere (i) Softwaredateien und andere Computerinformation von Adobe oder Dritten; (ii) Muster und Bestandsfotografien, Bilder, Audio-, Clipart und andere künstlerische Werke, die mit der Adobe-Software gebündelt sind und nicht von Adobe im Rahmen separater Dienstleistungen (sofern in diesen Dienstleistungen nichts anderes angegeben ist) oder von Dritten im Rahmen separater Dienstleistunen erlangt werden (die „Inhaltsdateien“); (iii) dazugehöriges schriftliches Erläuterungsmaterial und -dateien (die „Dokumentation“) sowie (iv) Schrifttypen und (b) alle veränderten Versionen und Kopien von sowie alle Updates, Upgrades und Ergänzungen zu solchen Informationen, die Ihnen von Adobe gleich zu welchem Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden, soweit dies nicht unter einem separaten Vertrag geschieht (im weiteren zusammenfassend „Updates“).

2. Softwarelizenz.

Falls Sie die Software und die gegebenenfalls erforderliche(n) Seriennummer(n) von Adobe oder einem seiner berechtigten Lizenznehmer bezogen haben und solange Sie die Bedingungen dieses Vertrags einhalten, gewährt Ihnen Adobe eine nicht exklusive Lizenz zur Installation und Verwendung der Software auf eine der Konzeption und der Dokumentation entsprechende Weise gemäß den nachfolgenden Bestimmungen. Sonderbestimmungen bezüglich der Nutzung bestimmter Produkte und Komponenten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schrifttypensoftware, Acrobat, After Effects, Adobe Presenter, Contribute, Flash Player, Version Cue und Adobe Runtimes, finden Sie in Ziffer 16.

2.1 Allgemeine Verwendung. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf der zulässigen Anzahl kompatibler Computer zu installieren und zu nutzen, wenn Sie eine gültige Seriennummer für jede Kopie bei entsprechender Aufforderung durch die Software eingeben.

2.2 Verbreitung vom Server. Sie dürfen ein Abbild der Software auf einem Dateiserver (mehreren Dateiservern) innerhalb Ihres internen Netzwerks installieren, um die Software auf Computer innerhalb des gleichen internen Netzwerks zur Verwendung gemäß Ziffer 2.1 herunterzuladen und auf diesen zu installieren.

2.3 Serververwendung. Sie dürfen die Software auf einem Dateiserver (mehreren Dateiservern) innerhalb Ihres internen Netzwerks lediglich zum Zweck der durch eine Einzelperson initiierten Verwendung der Software von einem Computer innerhalb desselben internen Netzwerks gemäß Ziffer 2.1 installieren. Die gesamte Anzahl der Nutzer (nicht die Anzahl der gleichzeitigen Nutzer), die die Software auf den Dateiservern eines Computers verwenden können, darf die zulässige Anzahl nicht überschreiten.

Die vorstehenden Bestimmungen gestatten es Ihnen beispielsweise nicht, die Software zu installieren oder auf die Software (direkt oder über Befehle, Daten oder Anweisungen) wie folgt zuzugreifen: (i) von oder an einem anderen Computer, der nicht Teil des internen Netzwerks ist, (ii) für die Ermöglichung von Web-Hosted-Arbeitsgruppen oder öffentlich zugänglichen Dienstleistungen,, (iii) durch Nutzer, die zur Verwendung, zum Herunterladen, zur Vervielfältigung oder zur anderweitigen Nutzung der Funktionen der Software nicht durch eine gültige Lizenz von Adobe berechtigt sind, (iv) als Komponente eines Systems, Ablaufplans oder Dienstes, der mehr als der zulässigen Anzahl an Nutzern zugänglich ist, oder (v) für Tätigkeiten, die nicht durch einen Einzelbenutzer initiiert werden (z. B. automatische Serververarbeitung).

2.4 Verwendung auf tragbaren oder Heimcomputern. Vorbehaltlich der relevanten Beschränkungen in Ziffer 2.5 darf der Hauptnutzer eines Computers, auf dem die Software gemäß Ziffer 2.1 installiert ist („Hauptnutzer“), eine zweite Kopie der Software für seine ausschließliche Verwendung auf einem tragbaren oder Heimcomputer installieren, vorausgesetzt, dass die Software auf dem tragbaren Computer oder Heimcomputer nicht zur selben Zeit verwendet wird wie die Software auf dem Hauptcomputer. Unter Umständen müssen Sie sich an Adobe wenden, um eine zweite Kopie zu erstellen.

2.5 Beschränkungen der Zweitnutzung durch Mehrfachlizenznehmer. Wurde die Software im Rahmen eines Adobe Mehrfachlizenzprogramms (derzeit als Adobe Open Options bezeichnet) von einem anderen Lizenznehmer als einem Mehrfachlizenznehmer in einer Bildungseinrichtung bezogen, darf die gemäß Ziffer 2.4 erstellte Zweitkopie der Software nur zum Vorteil und für die Geschäftszwecke des entsprechenden Mehrfachlizenznehmers genutzt werden. Weitere Informationen über die Zweitnutzung durch Mehrfachlizenznehmer finden Sie auf unserer Website unter http://www.adobe.com/go/open_options_de.

2.6 Sicherungskopie. Sie sind zur Erstellung einer Sicherungskopie der Software unter der Voraussetzung berechtigt, dass diese Sicherungskopie nicht für andere Zwecke als Archivierungszwecke installiert und verwendet wird.

2.7 Inhaltsdateien. Soweit in den „Bitte lesen“-Dateien oder einer anderen zugehörigen Lizenz der Inhaltsdateien, die ggf. besonderen Rechten und Einschränkungen unterliegen, nicht anders erläutert, dürfen Sie die Inhaltsdateien darstellen, ändern, vervielfältigen und vertreiben. Sie dürfen die Inhaltsdateien allerdings nicht einzeln vertreiben (das heißt in Fällen, in denen diese den eigentlichen Wert des vertriebenen Produkts ausmachen), und Sie haben keinen Anspruch auf Markenrechte hinsichtlich der Inhaltsdateien oder Ableitungen davon.

2.8 Beispiel-Anwendungscode. Sie dürfen den Quellcode jener Teile des Softwareprogramms, die in der Begleitdokumentation als Beispielcode, Beispiel-Anwendungscode oder Komponenten (einzeln jeweils „Beispiel-Anwendungscode“) ausgewiesen sind, ausschließlich für die Zwecke des Designs, der Entwicklung und des Testens von mit Hilfe von Adobe Softwareprogrammen entwickelten Websites und Anwendungen ändern. Der Muster-Anwendungscode (gleich ob verändert oder nicht) darf jedoch nur kopiert und vertrieben werden, wenn alle nachstehend genannten Bedingungen erfüllt sind: (1) Sie vertreiben den kompilierten Beispiel-Anwendungscode in Objektcode-Form zusammen mit Ihrer Anwendung; (2) Sie integrieren den Muster-Anwendungscode nicht in für die Entwicklung von Websites bestimmte Produkte oder Anwendungen, und (3) Sie verwenden zur Vermarktung Ihrer Anwendung keine Namen, Logos oder andere Marken von Adobe. Sie verpflichten sich, Adobe von allen Verlusten, Schäden, Ansprüchen, einschließlich Anwaltskosten, freizustellen bzw. Adobe gegen mögliche Klagen zu verteidigen, die sich aus der Nutzung oder dem Vertrieb Ihrer Anwendung ergeben. Ihnen können im Rahmen der Dokumentation für den betreffende Code und/oder die Software oder einer gesonderten Vereinbarung zwischen Ihnen und Adobe zusätzliche Rechte gewährt werden, Softwarecode von Adobe zu ändern oder zu vertreiben. 

2.9 Programmiersprachen. Die Software kann die Teile des ExtendScript SDK und Pixel Bender SDK umfassen. Gemäß den Einschränkungen laut Ziffer 2 und den Genehmigungen laut Ziffer 2.8 gewährt Ihnen Adobe eine nicht exklusive, nicht übertragbare, kostenlose Lizenz, die Komponenten des ExtendScript SDK und Pixel Bender SDK ausschließlich zur internen Entwicklung von Anwendungsprogrammen, die zur Nutzung mit Produkten von Adobe konzipiert sind, zu verwenden.

Außer wie in Ziffer 2.9 ausdrücklich festgelegt, dürfen keine anderen Teile des ExtendScript SDK oder Pixel Bender geändert oder vertrieben werden. Sie müssen Ihre Anwendungsprogramme abgesehen von Programmen, die einen anderen Urheberschutzvermerk enthalten, mit Urheberschutzvermerken von Adobe versehen. Sie dürfen den Namen, das Logo oder die Marken nicht zur Vermarktung Ihrer Produkte verwenden.

Sie verpflichten sich, Adobe von allen Verlusten, Schäden und Ansprüchen, einschließlich Anwaltskosten, freizustellen bzw. Adobe gegen mögliche Klagen zu verteidigen, die sich aus einem derartigen Vertrieb ergeben.

2.10 Dualboot-Plattform. Die Software ist zur Verwendung auf einer bestimmten Betriebssystemplattform lizenziert. Sie müssen für die Verwendung der Software auf jeder einzelnen Betriebssystemplattform eine eigene Lizenz erwerben. Wenn Sie die Software beispielsweise auf der Mac OS- und Windows-Betriebssystemplattform auf einem Gerät installieren möchten, auf dem diese beiden Plattformen ausgeführt werden (d.h. auf einem Dualboot-Rechner), müssen Sie zwei Lizenzen für die Software erwerben. Dies ist auch dann der Fall, wenn zwei Versionen der Software für jeweils eine andere Betriebssystemplattform auf demselben Datenträger geliefert werden.

2.11 Testversionssoftware. Die Software oder Teile der Software können unter Umständen ohne Seriennummer installiert oder betrieben werden. Dies ist beispielweise bei einer Konfiguration zu Testzwecken für eine begrenzte Zeit oder für eine begrenzte Anzahl von Starts der Fall. Sie dürfen die Software nicht auf eine Weise verwenden, die nicht der Konzeption oder Dokumentation entspricht. Sie dürfen die Software z. B. nach Ablauf der Testzeit nicht mehr verwenden, wenn Sie keine gültige Seriennummer eingeben. DER ZUGANG ZU AUSGABEDATEIEN, DIE MIT DER SOFTWARE AUF TESTBASIS ERSTELLT WURDEN, ERFOLGT ALLEIN AUF IHR RISIKO.

3. Rechte an geistigem Eigentum.

Die Software und sämtliche autorisierten Kopien dieser Software, die Sie anfertigen, sind geistiges Eigentum von und gehören Adobe Systems Incorporated und seinen Lieferanten. Struktur, Organisation und Code der Software stellen wertvolle Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von Adobe Systems Incorporated und seinen Lieferanten dar. Die Software ist rechtlich geschützt, insbesondere durch das Urheberrecht der Vereinigten Staaten und anderer Länder sowie durch internationale Verträge. Ausgenommen der vorliegenden Ausführungen, gewährt Ihnen dieser Vertrag keinerlei geistige Eigentumsrechte an der Software, und alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind Adobe und seinen Lieferanten vorbehalten.

4. Einschränkungen und Bedingungen.

4.1 Schutzvermerke. Jede zulässige Kopie der Software, die Sie anfertigen, muss dieselben Urheberrechts- und Schutzrechtsvermerke tragen, die auch auf oder in der Software selbst vorhanden sind.

4.2 Verwendungsbedingungen. Sie verpflichten sich, die Software nur auf die gemäß diesem Vertrag zulässige Art und nicht auf eine Weise zu verwenden, die nicht der Konzeption oder Dokumentation entspricht.

4.3 Keine Änderungen. Sofern nicht gemäß Ziffer 2.7 oder 16 gestattet, ist Ihnen das Ändern, Anpassen oder Übersetzen der Software nicht erlaubt.

4.4 Keine Rückentwicklung. Sie dürfen die Software nicht dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln, ausgenommen in dem Maße, in dem Sie gemäß geltendem Recht eine Dekompilierung vornehmen dürfen, um Interoperabilität mit der Software herzustellen.

4.5 Keine Entbündelung. Die Software kann verschiedene Anwendungen, Programme und Komponenten enthalten, verschiedene Plattformen und Sprachen unterstützen und Ihnen auf verschiedenen Trägern und in mehreren Kopien zur Verfügung gestellt werden. Ungeachtet dessen wurde die Software als einzelnes Produkt entwickelt und Ihnen so zur Verfügung gestellt. Sie darf nur als einzelnes Produkt gemäß Ziffer 2 und 16 auf Computern verwendet werden. Es ist nicht erforderlich, dass Sie alle Komponenten der Software installieren, jedoch dürfen die Softwarekomponenten nicht zur Verwendung auf verschiedenen Computern entbündelt werden. Das Entbündeln oder Neuverpacken der Software zum Vertrieb, zur Übertragung oder zum Weiterverkauf ist nicht gestattet. Besondere Ausnahmen zu dieser Ziffer 4.5 finden Sie unter Ziffer 16.

4.6 Keine Übertragung. SIE DÜRFEN DIE RECHTE AN DER SOFTWARE NICHT VERMIETEN, VERLEIHEN, VERKAUFEN, UNTERLIZENZIEREN, ABTRETEN ODER ÜBERTRAGEN, ODER DAS KOPIEREN DER SOFTWARE WEDER IN TEILEN NOCH ALS GANZES AUF DEN COMPUTER EINES ANDEREN NUTZERS ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON GENEHMIGEN, AUSGENOMMEN IN DEN HIER AUSDRÜCKLICH ERLAUBTEN FÄLLEN. Sie dürfen jedoch alle Ihre Rechte zur Verwendung der Software dauerhaft auf eine andere natürliche oder juristische Person unter der Voraussetzung übertragen, dass (a) Sie (i) diesen Vertrag und (ii) die Seriennummer(n), die auf von Adobe oder seinem autorisierten Vertriebshändler zur Verfügung gestellten Medien enthaltene Software und jede sonstige Software oder Hardware, die mit der Software geliefert, verpackt oder auf dieser vorinstalliert ist, einschließlich aller Kopien, Upgrades, Updates und früherer Versionen und (iii) alle Kopien der Schrifttypensoftware, die in andere Formate konvertiert wurde, ebenfalls an diese natürliche oder juristische Person übertragen, (b) Sie keine Upgrades, Updates und Kopien, einschließlich Sicherungskopien und sonstiger Kopien, die auf einem Computer gespeichert sind, zurückbehalten und (c) der Empfänger die Bestimmungen dieses Vertrags sowie sonstige Bestimmungen akzeptiert, nach denen Sie eine wirksame Softwarelizenz erworben haben. UNGEACHTET DER VORSTEHENDEN AUSFÜHRUNGEN, DÜRFEN SIE KEINE SCHULUNGS-, VORAB- ODER MUSTERKOPIEN DER SOFTWARE ÜBERTRAGEN. Vor der Übertragung kann Adobe von Ihnen verlangen, dass Sie und der Empfänger schriftlich die Einhaltung dieses Vertrages bestätigen, Adobe Information über Sie beide zukommen lassen und Endnutzer der Software registrieren lassen. Planen Sie 4 bis 6 Wochen für die Übertragung. Bitte besuchen Sie die Website http://www.adobe.com/go/support_de oder kontaktieren Sie den Adobe-Kundendienst, um weitere Informationen zu erhalten.

4.7 Kein Servicebüro. Sie dürfen die Software nicht auf Servicebürobasis verwenden oder anbieten.

4.8 Adobe Runtime Nutzungsbeschränkungen. Sie dürfen kein Adobe Runtime auf Geräten verwenden, die keine PCs sind, oder mit einer integrierten oder einer Geräteversion eines Betriebssystems nutzen. Sie dürfen Adobe Runtimes beispielsweise u.a. nicht auf (a) mobilen Geräten, Digitalempfängern (STB), tragbaren Geräten, Telefonen, Web-Pads, Tablets und Tablet PCs, die nicht mit Windows XP Tablet PC Edition oder ihren Folgeversionen arbeiten, Spielkonsolen, Fernsehgeräten, DVD-Spielern, Media Centern (ausgenommen Windows XP Media Center Edition und ihre Folgeversionen), digitalen Werbetafeln oder anderen digitalen Schildern, Internetanwendungen oder anderen mit dem Internet verbundenen Geräten, PDAs, medizinischen Geräten, Geldautomaten, telematischen Geräten, Spielautomaten, Haustechnik-Systemen, Kiosken, fernbedienten Geräten oder anderen elektronischen Verbrauchergeräten, (b) betreiberbasierten mobilen, Kabel-, Satelliten- oder Fernsehsystemen oder (c) anderen Geräten mit einem geschlossenen System verwenden. Informationen zur Lizenzierung von Adobe Runtimes zur Verwendung mit derartigen Systemen finden Sie unter http://www.adobe.com/go/licensing_de.

5. Updates.

Wenn die Software ein Upgrade oder Update einer vorherigen Version der Software darstellt, müssen Sie über eine gültige Lizenz für die vorherige Version verfügen, um das Upgrade oder Update verwenden zu dürfen. Nach der Installation eines Updates oder Upgrades dürfen Sie eine solche vorherige Version im Einklang mit deren Endnutzerlizenzvertrag nur dann weiter verwenden, wenn (a) das Upgrade oder Update und alle vorherigen Versionen auf dem gleichen Computer installiert sind, (b) die vorherigen Versionen oder Kopien davon nicht an einen Dritten oder auf ein anderes Gerät übertragen werden, es sei denn alle Kopien des Updates oder Upgrades werden auch an diesen Dritten oder auf dieses andere Gerät übertragen und (c) Sie anerkennen, dass alle Pflichten, die Adobe möglicherweise im Hinblick auf den Support der vorherige(n) Version(en) hat, unter Umständen mit der Verfügbarkeit des Upgrades oder Updates erlöschen. Nach der Installation eines Updates oder Upgrades ist keine andere Verwendung von vorherigen Versionen erlaubt. Upgrades und Updates werden Ihnen möglicherweise durch Adobe zu zusätzlichen oder abweichenden Lizenzbedingungen lizenziert.

6. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG.

Adobe gewährleistet der natürlichen oder juristischen Person, die erstmals eine Lizenz für die Verwendung der Software gemäß den Bedingungen dieses Vertrags erwirbt, für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Erhalt der Software, dass die Software im Wesentlichen in der Lage ist, die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen auszuführen, vorausgesetzt, sie wird entsprechend dem empfohlenen Betriebssystem und der empfohlenen Hardwarekonfiguration verwendet. Geringfügige Abweichungen von den Beschreibungen in der Dokumentation begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Diese beschränkte Gewährleistung gilt jedoch nicht für folgende Komponenten, die OHNE MÄNGELGEWÄHR und ohne Gewährleistung bereitgestellt werden: Korrektursoftware, Schrifttypensoftware, die in andere Formate konvertiert wurde, Vor- oder Testversionen (Beta), Startsoftware, Bewertungen, Produktmuster oder unverkäufliche Musterkopien der Software; Websites, Online-Dienste von Adobe, Online-Dienste von Drittanbietern, Zertifizierungsdienste (siehe Ziffer 16) sowie von Adobe kostenlos durch Herunterladen von einer Adobe-Website zur Verfügung gestellte Software. Alle Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von neunzig (90) Tagen unter Vorlage des Kaufbelegs bei Adobes Kundendienstabteilung geltend gemacht werden. Weitere Informationen über Gewährleistungsansprüche finden Sie auf Adobes Kundendienstseite unter http://www.adobe.com/go/support_de. Wenn die Software nicht im Wesentlichen die in der Dokumentation aufgeführten Funktionen erfüllt, besteht Ihr einziger Gewährleistungsanspruch gegenüber Adobe und Adobes Konzernunternehmen und Adobes einzige Verpflichtung im Rahmen dieser Gewährleistung in einem Austausch der Software oder einer Rückerstattung der für die Software entrichteten Lizenzgebühr, ganz nach dem Ermessen von Adobe. DIE IN DIESER ZIFFER BESCHRIEBENE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT IHNEN SPEZIELLE RECHTE. ES STEHEN IHNEN MÖGLICHERWEISE WEITERE RECHTE ZU. DIESE VARIIEREN JE NACH RECHTSORDNUNG. ADOBE VERSUCHT NICHT, IHRE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE IN EINEM GESETZLICH NICHT ZULÄSSIGEN MASS EINZUSCHRÄNKEN. In Ziffer 16 finden Sie länderspezifische Bestimmungen, oder setzen Sie sich mit dem Adobe-Kundendienst in Verbindung. 

7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS.

DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG IST DIE EINZIGE GEWÄHRLEISTUNG, DIE ADOBE UND SEINE KONZERNUNTERNEHMEN ÜBERNEHMEN, UND STELLT DEN EINZIGEN GEWÄHRLEISTUNGSANSPRUCH AN ADOBE, ADOBES KONZERNUNTERNEHMEN ODER SEINE LIEFERANTEN BEI EINER GEWÄHRLEISTUNGSVERLETZUNG DAR. DIE VORANGEHENDE GEWÄHRLEISTUNG UND ETWAIGE GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN UND RECHTSMITTEL, DIE VON RECHTS WEGEN NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER EINGESCHRÄNKT WERDEN KÖNNEN, SIND DIE EINZIGEN GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE FÜR DIESE SOFTWARE GELTEN. ABGESEHEN VON DIESEN ERTEILTEN UND GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND RECHTSMITTELN SCHLIESSEN ADOBE, SEINE KONZERNUNTERNEHMEN, LIEFERANTEN UND ZERTIFIZIERUNGSDIENSTANBIETER (SIEHE UNTEN STEHENDE DEFINITION) ALLE GARANTIEN, BESTIMMUNGEN, ZUSICHERUNGEN UND BEDINGUNGEN, AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER NATUR, AUS, DIE ENTWEDER AUS EINER GESCHÄFTSBEZIEHUNG ODER EINEM HANDELSBRAUCH ENTSTEHEN, ODER AUS GESETZLICHEN, GEWOHNHEITSRECHTLICHTEN ODER ANDEREN VORSCHRIFTEN ABGELEITET WERDEN, INSBESONDERE HINSICHTLICH LEISTUNG, SICHERHEIT, RECHTSMÄNGELFREIHEIT, INTEGRIERUNG, MARKTGÄNGIGKEIT, UNGESTÖRTEN BESITZES, ZUFRIEDENSTELLENDER QUALITÄT UND BRAUCHBARKEIT FÜR BESTIMMTE ZWECKE. ABGESEHEN VON DIESEN ERTEILTEN UND GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND RECHTSMITTELN STELLEN ADOBE UND SEINE LIEFERANTEN DIE SOFTWARE SOWIE DEN ZUGANG ZU WEBSITES UND ONLINE-DIENSTEN UND ZERTIFIZIERUNGSDIENSTEN VON ADOBE ODER ANDEREN ANBIETERN OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS IST IN BESTIMMTEN STAATEN UNTER UMSTÄNDEN UNGÜLTIG. ES STEHEN IHNEN MÖGLICHERWEISE WEITERE GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE ZU, DIE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN. ADOBE VERSUCHT NICHT, IHRE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE IN EINEM GESETZLICH NICHT ZULÄSSIGEN MASS EINZUSCHRÄNKEN. Die Bedingungen der Ziffer 7 und Ziffer 8 gelten auch nach Ablauf dieses Vertrags, ungeachtet, aus welchem Grund der Vertrag abläuft. Dies bedeutet aber nicht, dass die Software nach Ablauf dieses Vertrags noch weiter verwendet werden darf bzw. dass die Nutzungsrechte nach Ablauf des Vertrags verlängert werden.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

MIT AUSNAHME DER VON ADOBE OBEN AUSDRÜCKLICH GEWÄHRTEN RECHTSBEHELFE UND ETWAIGER RECHTSBEHELFE, DIE VON RECHTS WEGEN NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER EINGESCHRÄNKT WERDEN KÖNNEN, ÜBERNEHMEN ADOBE, SEINE KONZERNUNTERNEHMEN, LIEFERANTEN ODER ZERTIFIZIERUNGSDIENSTE KEINE HAFTUNG FÜR VERLUSTE, SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, ENTGANGENE GEWINNE ODER ENTGANGENE ERSPARNISSE, BETRIEBSUNTERBRECHUNGSSCHÄDEN, PERSONENSCHÄDEN ODER MANGELNDE SORGFALT ODER ANSPRÜCHE DRITTER, AUCH WENN EIN VERTRETER VON ADOBE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE, SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN UNTERRICHTET WAR. DIE GESAMTE HAFTUNG VON ADOBE UND SEINEN KONZERNUNTERNEHMEN, LIEFERANTEN UND ZERTIFIZIERUNGSDIENSTEN IM RAHMEN DIESES VERTRAGS IST IN JEDEM FALL AUF DEN BETRAG BEGRENZT, DER GEGEBENENFALLS FÜR DIE SOFTWARE ENTRICHTET WURDE. DIESE EINSCHRÄNKUNG GILT SELBST FÜR DEN FALL EINER GRUNDLEGENDEN ODER WESENTLICHEN VERTRAGSVERLETZUNG ODER EINER VERLETZUNG GRUNDLEGENDER ODER WESENTLICHER BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS. Nicht beschränkt wird im Rahmen dieses Vertrags die Haftung im Falle von Tod oder Verletzung von Personen, wenn dies auf Fahrlässigkeit oder arglistige Täuschung seitens Adobe zurückzuführen ist. Adobe handelt im Namen seiner Konzernunternehmen, Lieferanten und Zertifizierungsdienste zu dem Zweck, Verpflichtungen, Garantien und Haftungsansprüche abzuwehren, auszuschließen und einzuschränken, jedoch nicht in anderer Hinsicht und für andere Zwecke. Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit dem Adobe-Kundendienst in Verbindung.

DIE VORGENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE GELTEN NUR SOWEIT NACH ANWENDBAREN ZWINGENDEN VORSCHRIFTEN DES NATIONALEN RECHTS ZULÄSSIG. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG IST IN BESTIMMTEN STAATEN UNTER UMSTÄNDEN UNGÜLTIG. SIE HABEN UNTER UMSTÄNDEN RECHTE, DIE GEMÄSS VERBRAUCHSCHUTZ- UND ANDEREN GESETZEN NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN. ADOBE VERSUCHT NICHT, IHRE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE ODER RECHTSBEHELFE IN EINEM GESETZLICH NICHT ZULÄSSIGEN MASS EINZUSCHRÄNKEN. LÄNDERSPEZIFISCHE INFORMATIONEN FINDEN SIE IN ZIFFER 16.

9. Exportbestimmungen.

Sie verpflichten sich, die Software nicht auf eine Weise zu verwenden bzw. nicht in ein Land zu versenden, zu übertragen oder auszuführen, in das laut Ausfuhrbestimmungen der Vereinigten Staaten bzw. anderer Ausfuhrgesetze, -beschränkungen oder -regelungen (im Folgenden als, „Ausfuhrgesetze“ bezeichnet) eine Ausfuhr untersagt ist. Unterliegt die Software darüber hinaus der Ausfuhrkontrolle gemäß den Ausfuhrgesetzen, sichern Sie zu, dass Sie weder Staatsangehöriger noch Ansässiger eines Landes sind, für das ein Embargo verhängt wurde oder das sonstigen Einschränkungen unterliegt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Iran, Syrien, Sudan, Kuba und Nordkorea) und für Sie kein Verbot nach den Ausfuhrgesetzen gilt, die Software entgegenzunehmen. Alle Rechte zur Verwendung der Software werden unter der Bedingung gewährt, dass diese Rechte verwirkt werden, wenn Sie sich nicht an die Bedingungen dieses Vertrags halten.

10. Geltendes Recht.

Wenn Sie ein Konsument sind, der die Software nur für persönliche nicht geschäftliche Zwecke verwendet, unterliegt dieser Vertrag dem geltenden Recht des Landes, in dem Sie die Lizenz zur Verwendung der Software erworben haben. Anderenfalls unterliegt dieser Vertrag dem folgenden geltenden materiellen Recht: (a) des US-Bundesstaates Kalifornien, wenn Sie eine Softwarelizenz in den Vereinigten Staaten, Kanada oder Mexiko erwerben; (b) Japans, wenn Sie eine Softwarelizenz in Japan, China, Korea oder einem anderen Land in Südostasien erwerben, in dem alle offiziellen Sprachen mit idiographischer Schrift (z.B. Hanzi, Kanji oder Hanja) und/oder anderen Schriften mit gleicher oder ähnlicher Struktur (z.B. Hangul oder Kana) geschrieben werden; (c) Englands, wenn Sie eine Softwarelizenz in einem Land außerhalb der o.g. Länder erwerben. Nicht ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, sind die jeweils zuständigen Gerichte von Santa Clara County, Kalifornien (bei Anwendbarkeit kalifornischen Rechts); das Bezirksgericht Tokio, Japan (bei Anwendbarkeit japanischen Rechts); und die zuständigen Gerichte in London, England (bei Anwendbarkeit englischen Rechts). Ausgeschlossen wird die Anwendbarkeit gesetzlicher Kollisionsnormen und des Abkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den Internationalen Verkauf von Waren. Die Anwendung dieser Bestimmungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

11. Allgemeine Bestimmungen.

Wenn es sich herausstellt, dass ein Teil des vorliegenden Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar ist, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrags davon nicht berührt. Eine Änderung des vorliegenden Vertrags ist nur in schriftlicher Form zulässig, die von einem bevollmächtigten Vertreter von Adobe unterzeichnet werden muss. Dies ist der vollständige Vertrag zwischen Ihnen und Adobe bezüglich der Software. Er ersetzt alle bisherigen Erklärungen, Besprechungen, Zusicherungen, Mitteilungen oder Werbungen mit Bezug zur Software.

12. Hinweis für US-Behörden als Endnutzer.

Ist der Endnutzer eine US-Regierungsbehörde, so verpflichtet sich Adobe, alle anwendbaren Gesetze zur Chancengleichheit anzuwenden, einschließlich der Bestimmungen der Executive Order 11246, einschließlich Ergänzungen, Abschnitt 402 des Vietnam Era Veterans Readjustment Assistance Act von 1974 (38 USC 4212), und Abschnitt 503 des Rehabilitation Act von 1973, einschließlich Ergänzungen, sowie den Vorschriften in 41 CFR, 60-1 bis 60-60, 60-250 und 60-741. Die Gesetze und Vorschriften über aktive Förderungsmaßnahmen zugunsten von Minderheiten im vorgenannten Satz sind als Bezug in diesen Vertrag aufzunehmen.

13. Beachtung von Lizenzen.

Unternehmen, Gesellschaften und Organisationen erklären sich damit einverstanden, dass Adobe oder sein bevollmächtigter Vertreter nach einer entsprechenden Benachrichtigung 10 Tage im Voraus berechtigt ist, Ihre Aufzeichnungen, Systeme und Einrichtungen einmal alle 12 Monate zu überprüfen, um zu bestätigen, dass die Verwendung jedweder Software von Adobe gemäß den Bestimmungen gültiger Adobe-Lizenzen erfolgt. Wenn die Überprüfung ergibt, dass die Verwendung nicht gemäß den Bestimmungen einer gültigen Lizenz erfolgt, sind Sie verpflichtet, umgehend gültige Lizenzen zu erwerben, damit die Verwendung gemäß einer Lizenz erfolgt.

14. Internetzugang und Datenschutz.

14.1 Automatische Internetverbindung. Die Software kann den Computer veranlassen, automatisch eine Verbindung zum Internet herzustellen und mit einer Website von Adobe zu kommunizieren, die Ihnen u.a. zusätzliche Informationen, Leistungsmerkmale und Funktionen zur Verfügung stellen kann. Sofern in Ziffer 14.2 bis 14.6 nichts anderes festgelegt ist, gelten die folgenden Bestimmungen für jede Verbindung, die die Software automatisch zum Internet herstellt:

14.1.1 Wenn die Software automatisch eine Verbindung zum Internet herstellt, wird für die aktuelle Internetverbindung eine Internetprotokolladresse („IP-Adresse“) an die Website von Adobe gesendet.

14.1.2 Wenn die Software automatisch eine Verbindung zum Internet herstellt, werden keine personenbezogenen Informationen gesendet, d.h. abgesehen von der IP-Adresse, die in einigen Rechtsordnungen als personenbezogene Information gelten kann.

14.1.3 Wenn die Software eine Verbindung zum Internet herstellt und mit einer Website von Adobe kommuniziert, gelten die Datenschutzrichtlinien von Adobe (http://www.adobe.com/go/privacy_de). Des Weiteren gelten die Adobe.com Nutzungsbedingungen (http://www.adobe.com/go/copyright_de), außer Ihnen werden zum entsprechenden Zeitpunkt andere Nutzungsbedingungen übermittelt. Laut Datenschutzrichtlinien von Adobe ist eine Verfolgung von Website-Besuchen erlaubt. In den Richtlinien wird eingehend auf eine derartige Verfolgung sowie die Verwendung von Cookies, Zählpixeln und ähnlichen Einrichtungen eingegangen. 

14.2 Verwendung von PDF-Dateien. Wenn Sie die Software zum Öffnen einer PDF-Datei verwenden, die durch Anmeldung beim Dienst „Werbung für Adobe-PDF-Dateien“ zur Anzeige von Werbung aktiviert wurde, kann Ihr Computer eine Verbindung zu einer von Adobe, einer Werbeagentur oder einem anderen Dritten betriebenen Website herstellen. Neben dem Senden Ihrer IP-Adresse, kann der Betreiber der Website Technologien zum Senden (oder „Darbieten“) von Werbung oder anderem elektronischen Inhalt, der sich in der geöffneten Datei oder in deren Nähe befindet, verwenden. Der Website-Betreiber kann auch JavaScript, Zählpixel (diese werden auch als Webwanzen oder Einzelpixel-GIF bezeichnet) und andere Technologien verwenden, um die Wirksamkeit der Werbung zu erhöhen und zu messen und den Inhalt der Werbung individuell anzupassen. Adobe hat unter Umständen keinen Zugriff auf bzw. keine Kontrolle über von Dritten verwendete Funktionen, und die Informationspraktiken im Zusammenhang mit Websites von Dritten unterliegen nicht der Richtlinie für den Datenschutz von Adobe.

14.3 Aktualisierungen. Die Software kann Ihren Computer dazu veranlassen, automatisch eine Verbindung zum Internet herzustellen, um zu überprüfen, ob Updates zum automatischen Herunterladen auf Ihren Computer verfügbar sind, und Adobe zu melden, dass die Software erfolgreich installiert wurde. Informationen zum Ändern standardmäßiger Aktualisierungseinstellungen finden Sie in der Dokumentation.

14.4 Inanspruchnahme von Online-Diensten von Adobe. Die Software kann Ihren Rechner dazu veranlassen, automatisch eine Verbindung zum Internet herzustellen, um auf Inhalte und Dienste zuzugreifen, die Ihnen Adobe, wie in Ziffer 16.5 beschrieben, zur Verfügung stellt. Die Software kann auch herunterladbare Materialien von diesen Diensten automatisch aktualisieren, damit diese Dienste auch im Offline-Betrieb umgehend zur Verfügung stehen. Informationen zum Ändern standardmäßiger Aktualisierungseinstellungen finden Sie in der Dokumentation.

14.5 Digitale Zertifikate. Die Software verwendet digitale Zertifikate zur Identifizierung herunterladbarer Dateien (z. B. Anwendungen und Inhalte) und der Herausgeber dieser Dateien. Adobe AIR verwendet z. B. digitale Zertifikate zur Identifizierung des Herausgebers von Adobe AIR-Anwendungen, und die Adobe Acrobat-Produktfamilie verwendet digitale Zertifikate zur Ausstellung und Validierung von Signaturen in PDF-Dokumenten und zur Validierung zertifizierter PDF-Dokumente. Bei der Validierung eines digitalen Zertifikats kann Ihr Computer eine Verbindung zum Internet herstellen.

14.6 Einstellungsmanager. Die Software kann einen Flash Player umfassen. Bei Verwendung des Flash Players können bestimmte Nutzereinstellungen als LSO (Local Shared Object) auf Ihrem Computer gespeichert werden. Diese Einstellungen werden nicht mit Ihnen in Verbindung gebracht, erlauben es Ihnen aber, bestimmte Einstellungen Ihres Flash Players zu konfigurieren. Weitere Informationen zu LSO finden sie unter http://www.adobe.com/go/flashplayer_security_de, weitere Informationen zum Einstellungsmanager unter http://www.adobe.com/go/settingsmanager_de.

15. Rechner-Rechner-Verbindung.

Die Software kann über Ihre Verbindung zu einem lokalen Netz automatisch eine Verbindung zu anderer Software von Adobe herstellen. Dabei kann sie im lokalen Netz bekannt geben, dass sie zur Kommunikation mit anderer Software von Adobe verfügbar ist. Bei einer derartigen Verbindung kann die IP-Adresse Ihrer Verbindung an das lokale Netz übertragen werden. Es werden aber in keinem Fall personenbezogene Informationen über derartige Netzwerkverbindungen übertragen oder empfangen (abgesehen von der IP-Adresse, die in einigen Rechtsordnungen als personenbezogene Information gelten kann). Informationen zum Ändern von Standardeinstellungen finden Sie in der Dokumentation.

16. Besondere Bestimmungen und Ausnahmen.

Diese Ziffer enthält besondere Bestimmungen in Bezug auf bestimmte Produkte und Komponenten der Software sowie beschränkte Ausnahmen zu den obigen Vertragsbedingungen. Soweit Regelungen in dieser Ziffer in Widerspruch mit anderen Bedingungen dieses Vertrages stehen, genießen die Regelungen dieser Ziffer Vorrang.

16.1 Keine Beeinträchtigung. EU-Bestimmungen.

16.1.1 Dieser Vertrag darf die gesetzlichen Rechte einer Partei nicht beeinträchtigen, einschließlich von Parteien, die als Verbraucher handeln. Für Verbraucher in Neuseeland, die die Software für persönliche Zwecke (nicht für geschäftliche Zwecke) erhalten, unterliegt dieser Vertrag beispielsweise den Bestimmungen des „Consumer Guarantees Act“.

16.1.2 Wenn Sie die Software in der Europäischen Union (EU) erworben haben, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der EU haben und ein Konsument sind (d.h. wenn Sie die Software zu persönlichen nicht geschäftlichen Zwecken verwenden), gilt Ziffer 6 bezüglich des Erwerbs und der Verwendung der Software durch Sie nicht. Stattdessen gewährleistet Adobe für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Erwerb, dass die Software die in der Dokumentation beschriebenen Funktionalitäten („die vereinbarten Funktionalitäten“) bereitstellt, wenn sie auf der empfohlenen Hardwarekonfiguration betrieben wird. Geringfügige Abweichungen von den vereinbarten Funktionen begründen keine Gewährleistungsansprüche. DIESE GEWÄHRLEISTUNG GILT NICHT FÜR SOFTWARE, DIE SIE AUF EIGENEN WUNSCH ALS VORAB- ODER TESTVERSIONEN, STARTSOFTWARE ODER PRODUKTMUSTER VERWENDEN, ODER FÜR SCHRIFTTYPENSOFTWARE, DIE IN ANDERE FORMATE KONVERTIERT WURDE, ODER FÜR SOFTWARE, DIE AUFGRUND VON ÄNDERUNGEN, DIE SIE VORGENOMMEN HABEN, NICHT FUNKTIONIERT. Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen müssen Sie die Kundendienstabteilung von Adobe während dieses Zeitraums von 2 Jahren benachrichtigen und einen Kaufbeleg für die Software vorlegen. Adobe teilt Ihnen dann mit, ob die Software einen Defekt aufweist oder ob der Fehler auf eine unsachgemäße Installation durch Sie zurückzuführen ist (in diesem Fall erhalten Sie von Adobe Unterstützung). Wenn die Software einen Defekt aufweist, können Sie bei Adobe eine Rückerstattung oder eine reparierte/Ersatzkopie der Software beantragen. Entsprechenden Anträgen ist ein Kaufbeleg beizulegen. Wenn Ihr Gewährleistungsanspruch berechtigt ist, erhalten Sie von Adobe eine reparierte/Ersatzkopie der Software, sofern dies Adobe angemessen erscheint. Anderenfalls erhalten Sie von Adobe eine Rückerstattung. Wenn Sie Fragen zur Gewährleistung haben, setzen Sie sich bitte mit dem Adobe-Kundendienst in Verbindung.

Die Bestimmungen gemäß Ziffer 8 (Haftungsbeschränkung) gelten auch für alle Gewährleistungsansprüche, die Sie im Zusammenhang mit der Verwendung der Software stellen. Ungeachtet dessen haftet Adobe für unmittelbare Schäden, die im Falle einer Verletzung dieses Vertrags durch Adobe angemessenerweise vorhersehbar sind. Es empfiehlt sich, alle zur Vermeidung oder Minderung von Schäden angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere das Erstellen von Sicherungskopien der Software und Ihrer Computerdaten.

In diesem Vertrag und insbesondere in Ziffer 16.1.2 werden die Rechte (einschließlich der gesetzlichen Rechte) beschrieben, die Ihnen im Falle von Schwierigkeiten bei der Verwendung der Software zustehen. Wenn die Ihnen gesetzlich zustehenden Rechte über die hierin beschriebenen Rechte hinausgehen, gelten die Ihnen gesetzlich zustehenden Rechte.

16.2 Zusätzliche Bedingungen für die Vorabversion. Wenn es sich bei dem von Ihnen mit dieser Lizenz erworbenen Produkt um eine unverkäufliche Vorabversion bzw. um Beta-Software handelt („Vorabversionssoftware“), gelten die Bedingungen dieser Ziffer. Bei der Vorabversionssoftware handelt es sich um eine Vorabversion, die nicht das endgültige Produkt von Adobe darstellt, und in der Fehler und Funktionsstörungen sowie andere Probleme auftreten können, die zu einem System- oder Hardwareabsturz bzw. zu Datenverlust führen können. Möglicherweise wird Adobe die Vorabversionssoftware nie kommerziell öffentlich anbieten. Wenn Sie die Vorabversionssoftware gemäß einem gesonderten schriftlichen Vertrag erhalten haben, wie z. B. dem Lizenzvertrag für unveröffentlichte Produkte von Adobe Systems Incorporated (Adobe Systems Incorporated Serial Agreement for Unreleased Products), unterliegt ihre Verwendung ebenfalls einem solchen Vertrag. Sie müssen alle Kopien der Vorabversionssoftware auf Aufforderung durch Adobe hin oder sofern Adobe diese Software öffentlich kommerziell anbietet, vernichten oder zurückgeben. IHRE NUTZUNG DER VORABVERSIONSSOFTWARE ERFOLGT AUF EIGENES RISIKO. SIEHE ZIFFERN 7 UND 8 FÜR GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN, DIE AUF VORABVERSIONSSOFTWARE ANWENDUNG FINDEN.

16.3 Software für Bildungseinrichtungen (Educational Software Product). Wenn es sich bei der Software um Software für Bildungseinrichtungen handelt (d.h. Software, die allein für die Verwendung durch Endnutzer in Bildungseinrichtungen hergestellt und vertrieben wird), dürfen Sie die Software nur verwenden, wenn Sie im Rahmen der für Sie geltenden Rechtsordnung als Endnutzer in Bildungseinrichtungen gelten. Bitte besuchen Sie die Website http://www.adobe.com/go/edu_purchasing_de, um zu prüfen, ob dieser Status auf Sie zutrifft. Adressen autorisierter Adobe-Fachhändler für Bildungseinrichtungen (Adobe Authorized Academic Reseller) in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website http://www.adobe.com/go/store_de.

16.4 Schrifttypensoftware. Sofern die Software Schrifttypensoftware enthält,

16.4.1 dürfen Sie die Schrifttypensoftware zusammen mit der Software auf Computern wie unter Ziffer 2 beschrieben verwenden und die Schrifttypensoftware über mit dem Computer verbundene Endgeräte ausgeben.

16.4.2 Sofern die zulässige Anzahl an Computern fünf oder weniger beträgt, dürfen Sie die Schrifttypensoftware auf den Speicher (Festplatte oder RAM) eines mit mindestens einem dieser Computer verbundenen Endgerätes herunterladen, damit die Schrifttypensoftware auf diesem Endgerät verbleibt und auf einem weiteren Endgerät für jedes Vielfache von fünf innerhalb der zulässigen Anzahl von Computern herunterladen. 

16.4.3 Sie dürfen eine Kopie der Schrifttypen, die Sie für eine bestimmte Datei genutzt haben, an eine gewerbliche Druckerei oder einem anderen Serviceunternehmen weitergeben, und dieses Serviceunternehmen darf die Schrifttypensoftware zur Verarbeitung Ihrer Dateien verwenden, vorausgesetzt, es verfügt über eine gültige Lizenz zur Verwendung dieser Schrifttypensoftware.

16.4.4 Sie dürfen die Schrifttypensoftware in ein anderes Format konvertieren und gemäß den folgenden Bedingungen zur Nutzung in einem anderen Umfeld installieren: Ein Computer, auf dem die konvertierte Schrifttypensoftware genutzt oder installiert wird, wird als ein Computer innerhalb der zulässigen Anzahl angesehen. Die Nutzung der Schrifttypensoftware, die Sie konvertiert haben, hat im Einklang mit sämtlichen Bestimmungen dieses Vertrages zu erfolgen. Die konvertierte Schrifttypensoftware darf nur für Ihre eigenen gewöhnlichen Geschäftszwecke oder persönlichen Zwecke genutzt werden und darf nicht, gleich zu welchem Zweck, vertrieben oder übertragen werden, es sei denn gemäß Ziffer 4.6 dieses Vertrages.

16.4.5 Sie dürfen Kopien der Schrifttypensoftware in Ihre elektronischen Dokumente integrieren um diese zu drucken oder anzusehen. Sofern die Schrifttypensoftware, die Sie integrieren, als „lizenziert für editierbares Integrieren“ auf Adobes Website unter http://www.adobe.com/go/embedding_eula_de gekennzeichnet ist, dürfen Sie außerdem auch Kopien dieser Schrifttypensoftware integrieren, um Ihre elektronischen Dokumente zu bearbeiten. Unter dieser Lizenz werden keine weiteren Rechte zum Integrieren gewährt oder vorausgesetzt.

16.5 Online-Dienste.

16.5.1 Von Adobe bereitgestellt. Die Software ermöglicht Ihnen den Zugang zu Inhalten und verschiedenen Diensten auf Websites, die von Adobe und/oder seinen Konzernunternehmen unterhalten werden („Online-Dienste von Adobe“). Zu derartigen Online-Diensten von Adobe zählen u.a. Resource Central, kuler, Acrobat.com, Bridge Home, Hilfesuche, Device Central und Willkommen-Bildschirme für Produkte. In einigen Fällen kann ein Online-Dienst von Adobe als Funktion oder Erweiterung in der Software erscheinen, obwohl er auf einer Website unterhalten wird. Der Zugang zu einem Online-Dienst von Adobe kann in einigen Fällen ein eigenes Abonnement oder die Bezahlung einer zusätzlichen Gebühr und/oder Ihre Zustimmung zu zusätzlichen Nutzungsbedingungen erfordern. Online-Dienste von Adobe sind unter Umständen nicht in sämtlichen Sprachen und für Einwohner aller Länder verfügbar, und Adobe kann die Verfügbarkeit eines Online-Dienstes jederzeit und gleich aus welchem Grund ändern oder einstellen. Adobe behält sich auch das Recht vor, für den Zugriff auf einen zuvor kostenlos angebotenen Online-Dienst von Adobe bzw. für dessen Inanspruchnahme ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Gebühr in Rechnung zu stellen. Da für die Inanspruchnahme von Online-Diensten von Adobe eine automatische Internetverbindung erforderlich ist, lesen Sie bitte Ziffer 14, in der wichtige Informationen über Internetzugang und Datenschutz enthalten sind. Wie in Ziffer 14 dargelegt, unterliegt die Inanspruchnahme eines Online-Dienstes von Adobe über die Software den Datenschutzrichtlinien von Adobe (http://www.adobe.com/go/privacy_de), den Adobe.com Nutzungsbedingungen (http://www.adobe.com/go/copyright_de) und weiteren Nutzungsbedingungen, die Ihnen zum entsprechenden Zeitpunkt mitgeteilt werden.

16.5.2 Von Dritten bereitgestellt. Die Software ermöglicht Ihnen unter Umständen Zugang zu Websites, die von Dritten unterhalten werden und über die Waren, Informationen, Software und Dienste angeboten werden („Online-Dienste von Drittanbietern“). Zu derartigen Online-Diensten von Drittanbietern zählen u.a. der Kodak Easy Share Gallery-Dienst und Inhalte im Adobe Media Player-Katalog. Ihr Zugang zu Online-Diensten von Drittanbietern und deren Inanspruchnahme unterliegen den Vertragsbedingungen, Haftungsausschlüssen und Hinweisen, die auf einer solchen Website angebracht sind oder anderweitig mit solchen Online-Diensten von Drittanbietern zusammenhängen. Adobe kann jederzeit und gleich aus welchem Grund die Verfügbarkeit von Online-Diensten von Drittanbietern ändern oder einstellen. Online-Dienste von Drittanbietern unterliegen nicht der Kontrolle von Adobe und Adobe übernimmt für diese keine Haftung. Sämtliche Geschäfte zwischen Ihnen und einem Dritten in Zusammenhang mit einem Online-Dienst von einem Drittanbieter, einschließlich der Datenschutzrichtlinien des Drittanbieters und der Verwendung personenbezogener Informationen, Lieferung und Bezahlung von Waren und Dienstleistungen und sämtlicher anderer Bestimmungen, Bedingungen, Gewährleistungen und Zusicherungen in Zusammenhang mit solchen Geschäften, betreffen allein Sie und den Dritten. Online-Dienste von Drittanbietern sind unter Umständen nicht in sämtlichen Sprachen und für Einwohner aller Länder verfügbar, und Adobe kann die Verfügbarkeit eines Online-Dienstes von Drittanbietern jederzeit und gleich aus welchem Grund ändern oder einstellen.

16.5.3 SOFERN ADOBE, SEINE KONZERNUNTERNEHMEN ODER DRITTE NICHT AUSDRÜCKLICH IN EINER SEPARATEN VEREINBARUNG ETWAS ANDERES VEREINBAREN, NUTZEN SIE DIE ONLINE-DIENSTE VON ADOBE UND DRITTANBIETERN AUF IHR EIGENES RISIKO GEMÄSS DER GEWÄHRLEISTUNGS- UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN IN ZIFFERN 7 UND 8.

16.6 After Effects Render Engine. Sofern die Software die Vollversion von Adobe After Effects enthält, dürfen Sie eine unbeschränkte Anzahl von „Render Engines“ auf Computern innerhalb Ihres internen Netzwerks, das mindestens einen Computer enthält, auf dem die Vollversion der Adobe After Effects Software installiert ist, installieren. Der Begriff „Render Engine“ bezeichnet einen installierbaren Teil einer Software, die es ermöglicht, „After Effects Projekte“ wiederzugeben, die jedoch nicht die gesamte After Effects Nutzerschnittstelle beinhaltet und nicht dazu genutzt werden kann, Projekte zu erstellen oder abzuändern.

16.7 „Version Cue“-Software. Sofern die Software „Adobe Creative Suite“-Software und die „Version Cue“-Software enthält, können Sie, anstatt eine einzelne Kopie der „Version Cue Server“-Komponente mit den anderen Komponenten der Software, wie unter Ziffer 2.1 gestattet, zu installieren und zu verwenden, die „Version Cue Server“-Komponente auf einem Dateiserver innerhalb Ihres internen Netzwerks installieren und für den Zugriff durch Computer innerhalb dieses internen Netzwerks zugänglich machen, sofern Ihr internes Netzwerk mindestens einen Computer enthält, auf dem die „Adobe Creative Suite“-Software installiert ist. Wenn Sie gewerbsmäßig Kreativdienstleistungen erbringen, dürfen Sie Kunden außerhalb Ihres internen Netzwerks Zugriff auf den Version Cue Server gewähren, sofern die folgenden Auflagen erfüllt werden:

(1) Sie dürfen nur jenen Kunden Zugriff gewähren, für die Sie größere Kreativdienstleistungen, wie Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, grafische Gestaltung usw., erbringen;

(2) Sie dürfen den Zugriff nur gewähren, um Ihren Kunden die Teilnahme, Mitarbeit und Mitwirkung an Kreativprojekten zu ermöglichen, die Sie für diese Kunden durchführen;

(3) Sie dürfen für den Zugriff auf den Version Cue Server oder für dessen Nutzung keine Gebühr erheben;

(4) Sie dürfen außer für die hier ausdrücklich genannten Zwecke oder für Zwecke, die nichts mit von Ihnen erbrachten Kreativdienstleistungen zu tun haben, wie die Leitung der eigenen Projekte der Kunden, keinen Zugriff auf den Version Cue Server gewähren;

(5) Ihren Kunden ist es nicht gestattet, Kopien des Version Cue Servers herunterzuladen;

(6) Sie beachten alle anderen Bestimmungen dieses Vertrags.

Keine andere Verwendung in Netzwerken ist gestattet, insbesondere keine Unterstützung von öffentlich zugänglichen Internet- oder Web-basierten Arbeitsgruppen oder Diensten.

16.8 Adobe Drive Client Software. Sofern die Software „Adobe Creative Suite“-Software und die „Adobe Drive“-Clientsoftware enthält, können Sie, anstatt eine einzelne Kopie der „Adobe Drive“-Clientsoftware mit den anderen Komponenten der Software zu installieren und zu verwenden, die „Adobe Drive“-Clientsoftware auf mehreren Computern innerhalb Ihres internen Netzwerks installieren, sofern Sie eine gültige Seriennummer für die „Adobe Drive“-Clientsoftware erhalten haben.

16.9 Digitale Zertifikate.

16.9.1 Verwendung. Digitale Zertifikate werden von Zertifizierungsdiensten Dritter, einschließlich der unter http://www.adobe.com/go/partners_cds_de aufgeführten Zertifizierungsdienstanbieter von Adobe, („Zertifizierungsdienste“) erstellt oder können selbst ausgestellt werden.

16.9.2 Bestimmungen. Der Erwerb und die Verwendung von digitalen Zertifikaten sowie das damit verbundene Vertrauen unterliegen Ihrer Verantwortung und der Verantwortung eines Zertifizierungsdienstes. Bevor Sie auf ein zertifiziertes Dokument, eine digitale Signatur oder Zertifizierungsdienste vertrauen, sollten Sie die geltenden Bedingungen durchlesen, zu denen der jeweilige Zertifizierungsdienstanbieter die Dienste anbietet, insbesondere z. B. Bezugsverträge, Vereinbarungen mit vertrauenden Parteien, Zertifizierungsrichtlinien und Geschäftsgepflogenheiten. Unter http://www.adobe.com/go/partners_cds_de finden Sie Informationen zu den Zertifizierungsdienstanbietern von Adobe.

16.9.3 Bestätigung. Sie erklären sich damit einverstanden, dass (a) ein digitales Zertifikat vor dem Zeitpunkt der Verifizierung widerrufen worden sein kann, wodurch die digitale Signatur oder das Zertifikat gültig zu sein scheint, obwohl dies nicht der Fall ist, (b) die Sicherheit und Integrität eines digitalen Zertifikats aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Unterzeichners des Dokuments, des entsprechenden Zertifizierungsdienstanbieters oder eines anderen Dritten gefährdet sein können und (c) es sich um ein selbst ausgestelltes und nicht von einem Zertifizierungsdienstanbieter ausgefertigtes Zertifikat handeln kann. DIE ENTSCHEIDUNG, OB SIE AUF EIN ZERTIFIKAT VERTRAUEN, LIEGT AUSSCHLIESSLICH IN IHRER VERANTWORTUNG. IHRE VERWENDUNG DIGITALER ZERTIFIKATE ERFOLGT AUF EIGENES RISIKO, ES SEI DENN, EIN ZERTIFIZIERUNGSDIENSTANBIETER ERTEILT IHNEN EINE GESONDERTE SCHRIFTLICHE GARANTIE. 

16.9.4 Drittbegünstigte. Sie stimmen zu, dass der Zertifizierungsdienstanbieter, auf den Sie vertrauen, ein Drittbegünstigter dieses Vertrags und somit berechtigt ist, die Bestimmungen dieses Vertrags in seinem eigenen Namen in gleicher Weise wie Adobe durchzusetzen.

16.9.5 Haftungsfreistellung. Sie stimmen zu, Adobe und den betreffenden Zertifizierungsdienstanbieter (außer im Rahmen seiner ausdrücklich festgelegten Bedingungen) von allen Haftungs-, Verlust-, Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen und -klagen (einschließlich aller damit verbundenen angemessenen Auslagen und Kosten sowie der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung), die aus oder in Zusammenhang mit der Verwendung oder dem Vertrauen auf einen Dienst des entsprechenden Anbieters entstehen, freizustellen, insbesondere durch (a) Vertrauen in ein abgelaufenes oder widerrufenes Zertifikat, (b) die inkorrekte Verifizierung eines Zertifikats, (c) die Verwendung eines Zertifikats, die nicht im Rahmen der geltenden Bestimmungen dieses Vertrages oder des geltenden Rechts zugelassen ist, (d) die Nichtausübung einer angemessenen Einschätzung der Umstände, unter denen auf Dienste oder Zertifikate des Anbieters vertraut wurde, oder (e) die Nichterfüllung von Verpflichtungen, die gemäß den entsprechenden Bestimmungen im Zusammenhang mit den Diensten erforderlich sind.

16.10 Acrobat Pro und Acrobat Pro Extended Eigenschaften.

16.10.1 Definitionen.

16.10.1.1 „Verteilen“ bezeichnet die Auslieferung oder anderweitige Bereitstellung, gleich ob unmittelbar oder mittelbar und auf welche Weise, eines erweiterten Dokuments an einen oder mehrere Empfänger.

16.10.1.2 „Erweitertes Dokument“ bezeichnet eine PDF-Datei, die mit Hilfe von Acrobat Pro oder Acrobat Pro Extended Software so bearbeitet wurde, dass sie das lokale Abspeichern von Dokumenten mit ausgefüllten PDF-Formularen ermöglicht.

16.10.2 Wenn die Software Acrobat Pro oder Acrobat Pro Extended beinhaltet, dann enthält die Software eine Aktivierungstechnologie, die es Ihnen ermöglicht, PDF-Dokumente mit bestimmten Eigenschaften durch die Nutzung eines digitalen Berechtigungsnachweises innerhalb der Software („Schlüssel“) auszustatten. Sie verpflichten sich, auf diesen Schlüssel nicht zuzugreifen, ihn nicht zu steuern, zu deaktivieren, zu entfernen, zu nutzen oder ihn zu vertreiben, gleich für welchen Zweck.

16.10.3 Hinsichtlich jedes einzelnen erweiterten Dokuments steht Ihnen jeweils nur eine der beiden folgenden Alternativen offen: (a) das entsprechende erweiterte Dokument entweder an eine unbeschränkte Anzahl einzelner Empfänger auszugeben, jedoch nicht mehr als fünfhundert (500) einzelne ausgefüllte erweiterte Dokumente oder Ausdrucke entsprechender erweiterter Dokumente auszuwerten oder (b) das entsprechende erweiterte Dokument an höchstens fünfhundert (500) einzelne Empfänger auszugeben, wobei die Auswertung der von den Empfängern ausgefüllten und an Sie zurückgesandten erweiterten Dokumente in ihrer Anzahl unbeschränkt ist. Ungeachtet anders lautender Bestimmungen dieses Vertrages erhöhen sich die vorstehend genannten Höchstanzahlen durch den Erwerb zusätzlicher Nutzungslizenzen für Acrobat Pro oder Acrobat Pro Extended nicht (d.h. die vorstehend genannten Höchstanzahlen stellen unabhängig davon, wie viele zusätzliche Lizenzen für die Nutzung von Acrobat Pro oder Acrobat Pro Extended Sie ggf. erworben haben, die maximale Höchstgrenze dar).

16.11 Acrobat Pro Extended Capture-Hilfsprogramm. Enthält die Software das Acrobat Pro Extended Capture-Hilfsprogramm, dürfen Sie das Hilfsprogramm zusätzlich zur Installierung der Software gemäß vorstehender Ziffer 2 getrennt auf einem einzelnen Unix-Computer installieren.

16.12 FlashPaper Printer. Unbeschadet gegenteiliger Bestimmungen dieses Vertrages ist es Ihnen nicht gestattet, (a) den FlashPaper Printer auf einem für den Zugriff und die Nutzung durch mehrere Anwender ausgelegten Server zu installieren oder (b) die Benutzeroberfläche des FlashPaper Printer Viewers, der FlashPaper Dokumente anzeigt, zu ändern oder zu ersetzen.

16.13 Flash Player-Projektoren und Runtime. Ihre Nutzungsrechte für Flash Player, Projektoren, Stand-Alone Player, Plug-in, Runtime oder ActiveX Control, die Ihnen als Bestandteil der Software bzw. mit der Software oder in einer Ausgabedatei zur Verfügung gestellt werden, unterliegen ausschließlich den unter http://www.adobe.com/go/flashplayer_usage_de festgelegten Bestimmungen. Sofern und soweit dort nicht anders bestimmt ist, sind Sie nicht zur Nutzung und zum Vertrieb entsprechender Software berechtigt.

16.14 Device Central. Die in Device Central angezeigten Mobilgerätebilder dienen ausschließlich Simulationszwecken. Die im Handel erhältlichen Mobilgeräte der jeweiligen Mobilgerätehersteller können die in Device Central zur Erstellung der Simulation verwendete Technologie von Adobe enthalten, aber dies muss nicht der Fall sein. Mobilgerätebilder dürfen ausschließlich zu nicht gewerblichen Entwicklungszwecken und nur in Verbindung mit Inhalt verwendet werden, der mit der Software entwickelt wurde. Sie dürfen für keine anderen und für keine illegalen Zwecke verwendet werden.

16.15 Contribute Publishing Dienste. Gemäß der zusammen mit der Software bereitgestellten Endnutzerlizenzvereinbarung für die Contribute Publishing Services Software dürfen Sie nur dann eine Verbindung zur Contribute Publishing Services Software herstellen, wenn Sie für jede Person, die ggf. eine Verbindung zur Contribute Publishing Software herstellt, eine entsprechende Lizenz erworben haben, mit der Maßgabe, dass Testversionen der Adobe Contribute Software die Contribute Publishing Services Software gemäß den Bestimmungen der Endnutzerlizenzvereinbarung für die Contribute Publishing Services Software diese installieren und eine Verbindung zu ihr herstellen dürfen.

16.16 Adobe Presenter. Sofern die Software den Adobe Presenter beinhaltet, stimmen Sie durch Ihre Installation oder Nutzung des Adobe Acrobat Connect Add-in in Verbindung mit der Nutzung der Software zu, dass Sie das Adobe Acrobat Connect Add-in ausschließlich auf einem Desktopcomputer und nicht auf Produkten, die keine PCs sind, einschließlich unter anderem einer Webanwendung, eines Digitalempfängers (STB), eines tragbaren Geräts, eines Telefons oder eines Web-Pad-Geräts, installieren oder verwenden. Weiterhin dürfen Teile der Software, die in mit Hilfe der Software erstellte Präsentationen, Daten oder Inhalte eingebettet sind („Adobe Presenter Run-Time“), nur zusammen mit den entsprechenden Präsentationen, den Daten oder Inhalten verwendet werden. Sie werden Adobe Presenter Run-Time ausschließlich eingebettet in entsprechende Präsentationen, Daten oder Inhalte verwenden und dafür sorgen, dass sämtliche Lizenznehmer entsprechender Präsentationen, Daten oder Inhalte dies ebenfalls tun. Außerdem werden Sie Adobe Presenter Run-Time nicht ändern, zurückentwickeln oder disassemblieren und auch dafür sorgen, dass sämtliche Lizenznehmer entsprechender Präsentationen, Daten oder Inhalte dies nicht tun.

16.17 AVC VERTRIEB. Der folgende Hinweis gilt für Software, die eine AVC Import- und Exportfunktionalität enthält: DIESES PRODUKT IST GEMÄSS DER AVC-PATENTPORTFOLIO-LIZENZ FÜR DIE PERSÖNLICHE, NICHT GEWERBLICHE NUTZUNG DURCH VERBRAUCHER FÜR DIE FOLGENDEN ZWECKE LIZENZIERT: (a) ZUR ENCODIERUNG VON VIDEO GEMÄSS DEM AVC-STANDARD („AVC-VIDEO“) UND/ODER (b) ZUR DECODIERUNG VON AVC-VIDEO, DAS EIN VERBRAUCHER FÜR PERSÖNLICHE, NICHT-GEWERBLICHE TÄTIGKEITEN ENCODIERT UND/ODER VON EINEM AUTORISIERTEN AVC-VIDEO-ANBIETER BEZOGEN HAT. FÜR ANDERE ZWECKE WIRD KEINE LIZENZ ERTEILT. WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE VON MPEG LA, L.L.C. UNTER http://www.mpegla.com/.

16.18 VERTRIEB VON MPEG-2. Der folgende Hinweis gilt für Software, die eine MPEG-2 Import- und Exportfunktionalität enthält: JEDE VERWENDUNG DIESES PRODUKTS, AUSSER DER PERSÖNLICHEN NUTZUNG DURCH DEN VERBRAUCHER, SOFERN DIESE DEM MPEG-2-STANDARD FÜR DIE ENCODIERUNG VON VIDEODATEN FÜR GEPACKTE MEDIEN ENTSPRICHT, IST OHNE LIZENZ IM RAHMEN GÜLTIGER PATENTE IM MPEG-2-PATENTPORTFOLIO AUSDRÜCKLICH VERBOTEN. EINE ENTSPRECHENDE LIZENZ IST BEI MPEG LA, L.L.C., 250 STEELE STREET, SUITE 300, DENVER, COLORADO 80206, USA, ERHÄLTLICH.

16.19 Flash Professional Edition / Adobe Media Encoder. Zusätzlich zur Installation auf dem Computer, auf dem Sie die Flash Professional Edition installieren und nutzen, dürfen Sie den Adobe Media Encode, der Ihnen zusammen mit der Kopie der Flash Professional Software zur Verfügung gestellt wird, auf einem von dem Computer, auf dem Sie die Kopie der Flash Professional Software installiert haben und nutzen, getrennten Computer installieren, vorausgesetzt dass (a) Adobe Media Encoder ausschließlich in Verbindung mit Inhalten benutzt wird, die Sie mit Hilfe der Flash Professional Software erstellen und (b) der Adobe Media Encoder nicht mehr nach dem Zeitpunkt installiert oder genutzt wird, ab dem Sie nicht länger Hauptnutzer des Hauptcomputers sind, auf dem die entsprechende Kopie der Flash Professional Software installiert ist.

Wenn Sie Fragen zu diesem Vertrag haben oder Informationen von Adobe wünschen, verwenden Sie bitte die Anschriften und Kontaktinformationen, die dem Produkt beiliegen.

Adobe, Acrobat, Acrobat Connect, Adobe AIR, Adobe Connect, After Effects, Authorware, Contribute, Creative Suite, Flash, FlashPaper, kuler, Shockwave und Version Cue sind eingetragene Marken bzw. Marken von Adobe Systems Incorporated in den Vereinigten Staaten und/oder anderen Ländern. Alle anderen Marken sind Eigentum ihrer jeweiligen Eigentümer.

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